Ethisches Dilemma: Schwangerschaftsabbruch behinderter Kinder
Soll ein Kind abgetrieben werden, wenn durch pränatale Untersuchungen festgestellt wird, dass das ungeborene Kind behindert sein wird?
Gesetzliche Grundlagen zum Schwangerschaftsabbruch:
§ 218 StGB (Bundesrepublik Deutschland): Schwangerschaftsabbruch[1]
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.