Sterbehilfe in Österreich legal - ja oder nein?

Der Patient ist krank. Unheilbar krank. Er liegt im Krankenhausbett, atmet ganz ruhig und wird von den Apparaten am Leben gehalten. Hoffnung auf Heilung hat er nicht. Er leidet an Krebs. Sein Wunsch wäre es, sterben zu können. Er hat nichts mehr vom Leben und auch keine Chance auf Genesung. Aber der Patient ist Österreicher und hier ist es gesetzlich verboten, sich selber fürs Sterben entscheiden zu können. Es wird unterschieden zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Aktive Sterbehilfe bezeichnet die Möglichkeit, dass unheilbar Kranken und schwer leidenden Menschen der Wunsch zum Sterben erfüllt wird. Dies kann geschehen, indem ein Mittel verabreicht wrid, das deren Tod herbeiführt. Hingegen die passive Sterbehilfe ist erlaubt. Bei der passiven Sterbehilfe werden lebensverlängernde Medikamente bei einer Krankheit, die tödlich verläuft vom Patienten abgelehnt. Der Arzt muss dies akzeptieren und nach dem Wunsch des Patienten handeln. Ich frage mich: „Was bringt es, wenn ein Mensch im Sterben liegt und keine Chance mehr auf Genesung hat, dahinzuvegetieren in einem oft erbärmlichen und sehr leidvollen Zustand? Ich bin auf jeden Fall Befürworterin der aktiven Sterbehilfe. Jeder Mensch sollte frei entscheiden können, wann für ihn bzw. sie das Leben zu Ende ist. Diese Freiheit sollte jedem Bürger zustehen. Studien der Medizinuniversität Graz zeigen, dass inzwischen 62 Prozent der Befragten zum Thema Freitod dafür sind, unheilbar kranken Patienten aktive Sterbehilfe zu gewähren. Seit 2000 ist dies Zahl um 13 Prozent gestiegen. Allerdings gibt es auch Gegner der Sterbehilfe wie zum Beispiel Ernst-Wolfgang Böckenförde, der ehemalige Bundesverfassungsrichter, der aussagt, dass eine Zulassung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland ein „Dammbruch“ beim Lebensschutz wäre. Niemand dürfe Verfügungsgewalt über das Leben anderer haben, denn es würde ausserdem gegen das Grundrecht der Menschenwürde verstossen. Sterbehilfe wird meist in Verbindung gebracht mit unheilbar kranken Personen, jedoch kann diese auch für Menschen gedacht sein, die seit Jahren im Wachkoma liegen, für Patienten mit schwerer Behinderung oder für Patienten mit Alzheimer-Krankheit im fortgeschrittenen Stadium, die sich alle nicht selbst zu einem Sterbewunsch geäussert haben. In einigen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und der Schweiz ist Sterbehilfe legal zugelassen.

Schwierig ist die Situation, wenn der Patient seinen tatsächlichen Wille nicht mehr äussern kann. In diesem Fall kann der früher geäusserte Wille zählen oder aber es gibt eine Patientenverfügung. Wie aber kann ein vor vielen Jahren geäusserter Wille nach lange vergangener Zeit noch zählen? Hat der Patient nach so langer Zeit noch die gleiche Meinung über sein Leben zu entscheiden?

Sterbehilfe – ja oder nein? Ein heikles Thema, aber aber aus meiner persönlichen Sicht sollte der Freitod in Österreich erlaubt werden. Die Voraussetzung dafür sollte aber sein, dass der Patient seinen Willen zum Sterben selber äussert oder die Patientenverfügung aktuell ist, d.h. nicht älter als 3 Jahre. 

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