Bewerberinnen müssen - nach derzeitiger Rechtssprechnung - bei einem Bewerbungsgespräch keine Auskunft darüber geben, ob eine Schwangerschaft besteht oder nicht. Die Nachvollziehbarkeit dieses Gesetzes ist natürlich gegeben, nur fragt man sich ob es wirklich vernünftig ist eine Schwangerschaft zu verheimlichen. Die Folgen können unter Umständen sehr unangenehm sein, vor allem dann, wenn sich der Arbeitgeber betrogen fühlt.