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Diese Lüge verwendet bekanntermaßen fast jeder, der sich auf einer Seite oder bei einer App registriert. Selten liest man die unübersichtlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien und noch seltener versteht man was man liest. Doch das blinde Zustimmen ermöglicht vielen Unternehmen wie facebook unerwünschtes Speichern, Verwenden oder gar Verkaufen von persönlichen Daten.
Am 14. April wurde vom europäischen Parlament der Verordnungsentwurf für die Aktualisierung der Datenschutz-Grundverordnung von 1995 angenommen. Dringend nötige Vorschriften werden hier aufgeführt und Sanktionen festgelegt. Wichtiger Inhalt dieses neunen Entwurfs ist unter anderem das Recht auf Information und Transparenz. Die Daten eines Nutzers sollen erst verwendet werden dürfen, wenn dieser nach einer verständlichen Erklärung ausdrücklich zustimmt.
Die Darstellung von AGB’s und Datenschutzrichtlinien ist jetzt noch ein großes Problem, wenn es um Datenschutz geht. Unangenehme Nutzungsbedinungen werden in einer komplizierten Sprache, in kleiner Schriftgröße in einen unendlich lang scheinenden Textfluss verpackt. Während das Verstehen erschwert wird, wird das Überlesen und schnelle Zustimmen leichtgemacht.
Oft tritt man schon beim Installieren, spätestens beim Registrieren wichtige Rechte ab und stimmt Zugriffen auf Daten zu.
Besonders bei Sozialen Netzwerken gibt der Nutzer damit viele private Informationen ab. 1,65 Mrd. Menschen habe zugestimmt, dass facebook nicht nur alle Daten sammelt, die man selbst teilt, sondern auch die, die andere Personen von dir teilen. Das können Bilder sein, auf denen man markiert ist, oder auch Kontaktinformationen die jemand von einem in einen facebook-Dienst importiert. Weiter sammelt facebook Daten zum Verhalten auf der Plattform selbst, welchen Link man anklickt, welchen Personen man wie häufig schreibt, wie man in Gruppen interagiert, auf welchen Geräten man facebook verwendet oder welche Webseiten man besucht, die facebook Dienste nutzen. Dabei reicht, dass diese Webseite oder App einen „Gefällt mir“-Button enthält.
Inzwischen stellt facebook seine Datenrichtlinien zwar übersichtlich dar. Beim ersten Anmelden auf der Social-Media-Plattform stimmt man allerdings schon mit dem Klick auf den „Registrieren“-Button allen Nutzungsbedinungen, der Datenrichtlinie und den Bestimmungen von Cookies zu. Gekennzeichnet ist dies lediglich in einem kurzen Absatz in kleiner grauer Schrift.
Die Alternative zum Zustimmen ist allerdings nur das Nicht-Benutzen dieser Plattform. Für viele ist facebook allerdings ein wichtiges Kommunikations-, Marketing- und Networking-Tool. Und obwohl so viele unglücklich sind mit den Richtlinien von facebook, nehmen sie diese in Kauf. Anfang März hat das Bundeskartellamt bekannt gegeben, dass ein Verfahren gegen facebook eingeleitet wurde. Nun wird genauer untersucht, ob das Unternehmen bei der Bestimmung seiner Nutzungsbestimmungen seine Markstellung missbraucht.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU wird facebook sicherlich vor eine große Herausforderung stellen. Das transparentere Gestalten von Datenschutzrichtlinien wird potentiellen Usern in Zukunft hoffentlich besser und schneller klarmachen, welche Daten wie verwendet werden, noch bevor sie sich registrieren. Dass schneller klar wird, dass das Nutzen von facebook zwar kein Geld, dafür aber Daten kostet.
Mehr Informationen: http://www.consilium.europa.eu/de/policies/data-protection-reform/data-protection-regulation/
http://www.jff.de/jff/fileadmin/user_upload/Projekte_Material/verbraucherbildung.socialweb/Jugendliche_Verbraucherrechte_im_Social_Web.pdf
http://www.taz.de/!5301961/
http://www.vice.com/read/i-asked-a-lawyer-how-facebooks-new-terms-will-affect-my-online-life-183
https://www.facebook.com/about/privacy/
http://mfg.fhstp.ac.at/news/das-bringen-die-neuen-datenschutzregeln-in-der-eu-ab-dem-jahr-2018/
Lisa Corn & Sabine Grohe