Ethisches Verhalten in der modernen Wirtschaftswelt

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Unternehmensethik
Als legitimes Mittel, was dem allgemeinen Interesse dienen soll, wird oft die strikte Orientierung des Unternehmens am Gewinnprinzip gerechtfertigt.

Es wird den Kapitaleignern unterstellt dass diese nur an einer Gewinnmaximierung interessiert sind. Wobei Gewinnmaximierung als oberstes Ziel von freien Unternehmen scheint. Man konzentriert sich dabei zu stark auf die Steigerung der Shareholder Values, das Gewinnprinzip als historisch gewachsen und nicht als ursprünglich selbstverständlich. Jedoch wird das Prinzip einer Marktwirtschaft die sich an der Gewinnerzielung der Unternehmen orientiert nicht infrage gestellt, allerdings unter der Voraussetzung einer geeigneten Rahmenordnung als Ort der Moral. Diese Ansicht wird oft geteilt, die Verfolgung des Gewinnprinzips von Unternehmen stehe dazu nicht zur Debatte, nur mit welchen Mitteln diese erreicht wird.

Bei genauerem Betrachten des unternehmerischen Gewinnprinzips durch Ulrich Peter, welches besagt dass, die Unternehmung im marktwirtschaftlichen System bestrebt sei, langfristig den größtmöglichen Gewinn auf das eingesetzte Eigenkapital zu erreichen. Dabei stellt er fest, dass sich ein unternehmerisches Prinzip nicht rational begründen lässt. Da so alle mit dem Gewinnstreben konfligierenden Ansprüche nur nachrangig seien, es gehe in der Unternehmensethik darum, zu prüfen was aus ethischer Sicht Vorrang vor dem Gewinnstreben verdient.

Ulrich unterscheidet ein zweistufiges Konzept der Unternehmensethik. Die erste Stufe, die Geschäftsethik, in der Unternehmen aufgefordert sind nach rentablen sozialökonomisch sinnvollen Wegen zu suchen. Im zweiten Schritt, der republikanischen Unternehmensethik, sollen kritische Wettbewerbsbedingungen hinterfragt sowie Mitverantwortung übernommen werden. Als Beispiel für die fehlende Berücksichtigung allgemeiner Interessen bot die Firma Shell, sie wollte ihre alte Ölplattform kostengünstig versenken. Erst als es zu massiver öffentlicher Kritik kam, wurde auf eine umweltverträgliche Entsorgung umgeschwenkt.

Nachhaltigkeit
1983 gründeten die Vereinten Nationen die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung mit dem Auftrag einen Perspektivenbericht zu langfristig tragfähiger, umweltschonender Entwicklung zu erstellen. Dieser Bericht bildete die Grundlage für die Umweltkonferenz in Rio de Janeiro 1992, bei der um eine nachhaltige Entwicklung gerungen wurde. Es entstanden fünf Dokumente, die Deklaration von Rio über Umwelt und Entwicklung, die Klimakonvention, die Artenschutzkonvention, die Walddeklaration und die Agenda 21. Auf der dritten Konferenz wurde z.B. das Kyoto Protokoll verabschiedet, bei dem die verhandelnden Staaten sich erstmals darauf einigten die Treibhausemissionen zu reduzieren.

Doch bis heute hat sich dazu nicht viel getan, die EU ist die einzige Wirtschaftsmacht die sich verpflichtete in den kommenden Jahren neue Reduktionspflichten durchzuführen. Es wird jedoch befürchtet dass sich dadurch erhebliche wirtschaftliche Wettbewerbsnachteile der EU gegenüber anderen Staaten ergeben. Jedoch wird auch auf den technologischen Vorsprung verwiesen den europäische Unternehmen durch den Einsatz besserer Umwelttechnologien erringen können.

Breit diskutiert wird das Thema Umweltschutz zudem auf internationaler Ebene im Rahmen der EU Gipfel. Seit der UN Konferenz treffen sich die G8 Staaten um sich über zentrale umweltpolitische Themen zu beraten. Obwohl Themen wie Klimaschutz, Biodiversität, Waldschutz, Umweltkriminalität usw. behandelt werden konnten bislang außer Ideen keine international verpflichtenden Maßnahmen festgelegt werden. Trotz breiter Diskussionen zum Umweltschutz und weitgehend unverbindlichen Klimaschutzabkommen erscheine Umweltproblem heute schwieriger lösbar denn je. Von heute 7 Mrd. Menschen werden bereits 2042 ca. 9 Mrd. Menschen die Erde bevölkern.

(Lukas Klien)

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