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Immer wieder passieren Unfälle, welche Hirntode zur Folge haben. Von diesem Zeitpunkt an befinden sich die Angehörigen des Unfallopfers in einer kritischen Entscheidungslage sprich einem ethischen Dilemma.
Sie müssen sich überlegen, ob die lebenserhaltenden Maschinen ausgeschaltet werden sollen, damit möglichst viele Organe im Falle einer Transplantation verwendet werden können. (Paragraph ausgelegt auf das deutsche Gesetz bei Organspenden)
Einige Fakten zur Organspende:
- Gemäß des Transplantationsgesetzes muss der Hirntod von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden.
- nur 62% der Bevölkerung akzeptieren den Hirntod als tatsächlichen Tod
- 60% akzeptieren eine Organspende unter Voraussetzung eines Hirntodes.
- Aufgrund des weltweiten Mangel an Spendeorganen gibt es äußerst lange Wartezeiten auf lebenserhaltende Organe.
- Vor allem Patienten, welche lebensnotwendige Organe wie beispielsweise Herz, Leber oder Lunge benötigen sterben, da kaum welche rechtzeitig zur Verfügung stehen.
- In Österreich gibt es die sogenannte Widerspruchslösung, was bedeutet, dass nur dann ein Organteil oder Gewebe entnommen werden darf, wenn kein zu Lebzeiten dokumentierter Widerspruch vorliegt.
- In Deutschland ist die Organspende gesetzlich folgendermaßen geregelt: Organe eines Toten dürfen nur entnommen werden, wenn sich der Verstorbene zu Lebzeiten für eine Spende entschieden hat, oder falls seine näheren Angehörigen einer Entnahme zustimmen. (Zustimmungsregelung)
- In der Schweiz muss sich der der mögliche Spender, wie in Deutschland noch vor seinem Tod ausdrücklich für eine Spende entschieden haben.
- 94,5% der Entscheidungen über eine Organentnahme werden von den Angehörigen, aufgrund des mutmaßlichen Willens des Opfers entschieden.
Die Organspende erfährt weltweit viel Kritik: Meist geht es zum einen um gesundheitliche Fragen und zum anderen um die gesetzlichen Regelungen.
Ein generelles Problem ist, dass lediglich wenige Leute von den Gesetzen über Organspenden wissen. Beispielsweise weiß in Deutschland nur ein geringer Prozentsatz, dass man einen Organspendeausweis ausfüllen sollte, da im Falle eines Hirntodes, die Ärzte die Zustimmung beziehungsweise Erlaubnis der Angehörigen benötigen.
In Österreich gilt dasselbe Problem: Manche Menschen möchten ihre Organe nicht weitergeben, aufgrund von moralischen Werten und können sich falls sie von der sogenannten Widerspruchsregelung nichts wussten, nicht davor retten. Des Weiteren ist die Widerspruchsregelung als kritisch anzusehen, da diese für den Menschen bedeuten kann, dass er keine Selbstbestimmung hat. Außerdem wird bei manchen Religionen Organspende nicht befürwortet. Beispielsweise gibt es in der jüdischen Ethik ein striktes Verbot, da Organspende mit einer Verstümmelung des Leichnams gleichgesetzt wird.
Man könnte also sagen, dass viel zuwenig Aufklärung seitens der medizinisch, gesetzlichen Sicht betrieben wird.
Ein weiterer Aspekt der aus ethischen beziehungsweise moralischen Grundsätzen zu berücksichten ist, ist die Zuverlässigkeit der Diagnose eines Hirntodes. Befürworter der Transplantation behaupten zwar, dass der Hirntod die sicherste Diagnose in der Medizin sei, dem stimmen aber nicht alle Wissenschaftler zu.
Für manche Personen gilt der Mensch im Falle eines Hirntodes nicht als tot, da die Organe noch „leben“.
Da in Deutschland die Zustimmungsregelung herrscht, ist es oft der Fall, dass Angehörige neben der Belastung des Verlustes auch noch die Belastung der Entscheidung dazukommt. Wer will denn über so ein heikles Thema entscheiden, wenn man nichteinmal die Meinung des Betroffenen kennt? Salopp ausgedrückt, könnte man behaupten, dass Angehörige zur Entscheidung genötigt werden, da es wichtig für die Erhaltung der Organe ist, dass alles möglichst schnell abgewickelt wird.
Wie kann das ethische Dilemma der Entscheidungsträger gelöst werden?
- Alle positiven und negativen Aspekte abwägen und in Betracht ziehen
- Man kann sich auch überlegen, was sich der potenzielle Spender wünschen würde, beziehungsweise welche Einstellung er zu diesem Thema hatte.
- Eventuell sich auch über die genaue Vorgansweise mit dem Krankenhauspersonal unterhalten und um Rat fragen.
Abschließend ist noch hinzuzufügen, dass es hilfreich wäre, wenn man sich schon im Vorhinein über die Gesetzeslage informiert und für sich selbst entscheidet, wie man zu diesem heiklen Thema steht.
Blogeintrag von Berchtold, Lederhaas, Hörtnagl
Quellen für diesen Blogeintrag sind:
1. http://de.wikipedia.org/wiki/Organspende
2. http://www.transplantation-information.de/gesetze_organspende_transplant...
3. http://www.organspendekampagne.de/organspende_einfuehrung.html