Gespeichert von birgit am
Meinungsfreiheit ist eines der elementaren Grundrechte in der Demokratie. [# http://www.mediamanual.at/mediamanual/workshop/lo/0101_menschenrechte.php]
Es ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.
[# http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit]
Wenn nun Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz das Verbotsgesetz öffentlich als verfassungswidrig bezeichnet, so beruft sie sich auf eben dieses Recht.
Mit dem Verbotsgesetz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg die NSDAP verboten und jede Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus unter Strafe gestellt. Auch die öffentliche Leugnung und Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen ist verboten.
Doch heißt es weiter im Artikel 10 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten: „Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind.“
Mit der Kritik am Verbotsgesetz werden demokratische Grundwerte in Frage gestellt.
Was bei mir die Frage aufwirft: Nun sag, wie hast du's mit dem Recht auf Meinungsfreiheit.