Der Einsatz von Magensonden bei demenzkranken Patienten

Die wichtige Entscheidung, ob einen Magensonde bei einem demenzkranken Patienten gelegt werden soll, liegt oftmals bei den Angehörigen.

Eine schwierige Aufgabe, denn diese Magensonde entscheidet oftmals über Leben oder Tod des Patienten.

Soll der Patient ohne Magensonde des „natürlichen Todes“ sterben oder wird der Patient mit der Magensonde am Leben erhalten? Nicht nur ethische Fragen sondern auch unter Umständen religiöse Fragen, die die Angehörigen in einen Zwiespalt bringen können.

Eine Magensonde kann nur mit rechtswirksamer Einwilligung gelegt werden.

Das heißt, wenn der Patient nicht mehr einwilligungsfähig ist, muss ein Dritter anstelle des Patienten die Einwilligung geben. Dies geschieht entweder über eine Patientenvorsorgevollmacht, indem der Patient frühzeit eine Person seines Vertrauens eingesetzt hat oder ein Betreuer entscheidet „im Sinne“ des Patienten.

Eine Möglichkeit um die Angehörigen zu entlasten, um sie aus dem Zwiespalt zu bringen, wäre, wenn es eine gesetzlich vorgeschriebene Patientenvorsorgevollmacht geben würde. So müsste sich jeder potentieller Patient frühzeitig mit etwaigen medizinischen Entscheidungen auseinandersetzen. Sie könnten von vornherein festlegen, ob lebenserhaltende Maßnahmen in gewissen Situationen getroffen werden sollen oder nicht. Somit liegt die Entscheidung beim Patienten und nicht mehr in der Hand der Angehörigen oder von ganz fremden Menschen.

 

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