Sterbehilfe: Moralisch oder unmoralisch?

In Bezug auf das Sterbeverlangen von physisch Kranken sind derzeit fünf ethische Kriterien für die mögliche moralische Akzeptanz diskutiert und deren Erfüllung von so genannten Sterbehilfe-Organisationen (siehe z.B. http://www.exit.ch) als Bedingung möglicher Unterstützung festgelegt worden. Dabei handelt es sich um folgende Kriterien:

  • Der Kranke muss in irgendeiner Hinsicht "unter einer Krankheit, die ihm keine Hoffnung auf Besserung lässt, unter unerträglichen Schmerzen oder an einer unzumutbaren Behinderung" leiden und "sich nach der Beendigung seiner Qualen" sehnen.
  • Der Zustand seiner Krankheit oder seiner Behinderung muss als unabänderlich bzw. hoffnungslos erscheinen (aus Sicht von medizinischen Fachleuten)
  • Der Kranke muss zum Zeitpunkt seines Entschlusses zurechnungsfähig sein
  • Sein Wunsch zu steben sollte bereits über eine längere Dauer vorhanden und immer wieder geäußert worden sein.
  • Der Freitod soll mit den moralischen Anschauungen des Kranken verträglich sein.

Für psychisch Kranke sind die Voraussetzungen aber sehr hoch und umfassen zwei unabhängige Gutachten und die positive Beurteilung der Ethikkommission.

In Europa ist die Sterbeihilfe derzeit in den BENELUX-Ländern und der Schweiz (in unterschiedlichem Ausmaß) zugelassen, wobei der Schweizer Bundesrat der Bevölkerung die fürsorgliche Freitodbegleitung verbieten will.

In weiteren Ländern wird die Zulassung noch kontrovers diskutiert.

Sterbehilfe: Ein Thema, das uns alle betrifft und dennoch ist die Frage über Zulassung/Verbot der Freitodbegleitung nicht so einfach zu beantworten.

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3 Kommentare

Der Aufwand der Sterbehilfe

Der Aufwand der Sterbehilfe wäre wohl vor allem eine gute Kommunikation mit allen Beteiligten. Dies wird diesen auch etwas wert sein.
Für eine Krankenkasse wäre die Sterbehilfe vermutlich "preiswerter" als eine weitere medizinische Versorgung. Das darf jedoch nie das Kriterium sein!