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Kaum ein ethisches Dilemma hat in den letzten Jahren die Gemüter dermaßen erhitzt wie die Frage, ob ein Staat Terroristen, die einen Anschlag mit Todesopfern planen foltern darf um dadurch an Zusatzinformationen zu gelangen. Der Staat erklärt die Motivation meist mit dem Ziel, Anschläge gezielt verhindern zu können und weitere Terrorzellen aufzuspüren. Kontrovers diskutiert wird dabei aber oft die Frage, ob die Folter an den Terroristen in einem derartigen Kontext gerechtfertigt oder moralisch nicht vertretbar ist.
Die Meinung über die Verpflichtung des Staates, sowohl das Leben des Einzelnen (Terroristen) als auch das Leben unschuldiger Menschen zu schützen spaltet die Bevölkerung. Unabhängig vom Grad der Folter muss sich dabei jeder für sich die Frage der Rechtfertigung stellen – die rein prophylaktische Anwendung von Folter mit dem Ziel als Abschreckung für weitere Taten ist dabei aber sicher zu verurteilen. Gewaltanwendung, wenn überhaupt ist ohne klar erkennbaren Realitätsbezug moralisch verwerflich und rechtfertigt keinesfalls deren Einsatz.
Die Behandlung unter Wahrung der Menschenwürde kann in einem derartig brisanten Kontext jedenfalls nur in Relation mit dem gesetzlich vorgesehenen Strafmaß stehen.